Open Source und deren Lizenzen |
Montag, 10. September 2007
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Open Source ist kostenfreie Software, die benutzt und auch verändert werden darf. Aber nicht jede Software ist gleich. Hier gehe ich etwas auf die verschiedenen Lizenzmodelle ein.
Es gibt jede Menge kostenloser Software, auch Open Source genannt. Unter Open Source versteht man "offene Quelle" und meint damit, dass der Quellcode bei solcher Software jedem zur Verfügung steht. Es ist ebenfalls erlaubt den Quellcode nach eigenen Bedürfnissen zu verändern. Aber darf ich diese Software mit meinen Veränderungen dann kommerziell Veräußern? Nun das hängt von der Lizenz ab, unter der die Software veröffentlicht wurde. Die Entwickler von Open Source, die auch Urheber der Software sind können entscheiden, wie sie Ihre Software raus bringen möchten. Die meist verbreiteten Lizenzen sind Folgende. GPL (General Public License) Die GPL-Lizenz gibt jedem vier Freiheiten für die dafür lizenzierte Software: 1. Die Software darf ohne Einschränkungen auch kommerziell genutzt werden 2. Die Software darf kostenlos oder gegen Geld kopiert und weitergegeben werden 3. Die Arbeitsweise der Software darf studiert und nach eigenen Ansprüchen geändert werden 4. Geänderte Software darf wie in Punkt 2, ebenfalls kostenlos oder gegen Geld weitergegeben werden Es dürfen jedoch keine Lizenzgebühren erhoben werden und wenn ein Copyright-Hinweis vorhanden ist, muss dieser erhalten bleiben. Wird die Software verändert muss Sie weiterhin unter der GPL vertrieben werden. CPL (Common Public License) Anders als bei der GPL müssen neue Module die auf der Grundsoftware basieren nicht unter die CPL gestellt werden und können so z.B. auch lizenziert werden. Bestehende Module bzw. Teile der Software dürfen nach einer Abänderung aber nicht eine andere Lizenz erhalten. Diese Ausnahme beschränkt sich auf komplett neue Teile der Software. MIT-Lizenz (Massachusetts Institute of Technology) In dieser Lizenz ist kein Copyright-Schutz vorgesehen. Damit veröffentlichte Software, darf also nach freien Belieben verändert und veräußert werden. BSD-Lizenz (Berkeley Software Distribution) Ähnelt der GPL hat aber wie die MIT-Lizenz kein Copyright-Schutz. Dafür ist der Entwickler der Software nicht verpflichtet den Quellcode offen zu legen. Diese und weitere Lizenzen sind geschaffen worden, die Software kostenlos zu halten. Nur die CPL sieht vor, dass neue Teile der Software, die aber auf der Grundsoftware basieren kommerziell veröffentlicht werden dürfen. Dies wäre bei z.B. GPL nicht denkbar. Als Beispiel formuliert, würde das bedeuten: Wenn die Entwickler von JoomlaOS sich dazu entschließen das CMS unter der CPL zu veröffentlichen, wäre das CMS selbst kostenlos, dürfte aber extern-entwickelte Erweiterungen besitzen die kostenpflichtig sind. Da Joomla aber momentan zumindest unter der GPL steht, ist es nicht erlaubt kostenpflichtige Erweiterungen anzubieten. Betreffend der neuen Version von Joomla, die derzeit nur als Beta vorliegt, gibt es auch Streit was die neue Lizenz betrifft.
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 10. September 2007 ) |
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